Compliance: Verständnis und Handeln als Unternehmen

„Als Unternehmer weiß ich, dass kalkulierte, unternehmerische Risiken eingegangen werden müssen, um geschäftlich erfolgreich zu sein. In Bezug auf Compliance-Risiken gibt es jedoch Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Daher haben wir verbindliche Grundsätze für die Unternehmensgruppe definiert, die die Einhaltung aller geltenden Gesetze und internen Richtlinien gewährleisten. Wir integrieren Compliance in unseren Geschäftsalltag. Außerdem fordern wir unsere Lieferanten und Geschäftspartner auf, sich unserem Verständnis von verantwortungsbewusstem Verhalten anzuschließen.“
Lars Kroschke, Inhaber der Klaus Kroschke Gruppe.

Wir sind uns unserer Verantwortung für Mensch und Umwelt bewusst.
Eine erfolgreiche Unternehmensgruppe zeichnet sich nicht mehr nur durch qualitativ hochwertige Produkte und einwandfreie Dienstleistungen aus.
Die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, Geschäfte getätigt und Mitarbeiter behandelt werden, spielt eine zentrale Rolle.
Es geht darum, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.

Wir leben Compliance und nutzen dessen Chancen.
Seit Jahren steigt die Forderung und Anerkennung für compliance-konformes Verhalten. Handeln im Rahmen von Compliance heißt für uns, dass alle für die Klaus Kroschke Gruppe tätigen Personen alle geltenden Gesetze und internen Richtlinien verbindlich einhalten.


Gleichzeitig werden wir unseren eigenen Ansprüchen gerecht, vermeiden bereits im Vorfeld wirtschaftliche Schäden bzw. Kosten und positionieren uns im Markt als fairer und integrer Geschäftspartner. So sichern wir über viele Jahre hinweg und in Zukunft unseren Erfolg.
Die wachsende Zufriedenheit unserer Kunden spricht für sich.

Unsere Geschenkerichtlinie

Wir lehnen Bestechlichkeit ab. Unangemessene Geschenke und Einladungen nehmen wir nicht an.

Wir beachten die folgenden Grundsätze und erwarten, dass unsere Geschäftspartner und Lieferanten diese ebenfalls einhalten:

  • Kleine Aufmerksamkeiten, die im Rahmen des regional Üblichen liegen, sind in der Regel in Ordnung (bspw. Werbegeschenke).
  • Keine Geschenke in Erwartung einer Gegenleistung
  • Keine häufige Wiederholung von Geschenken, insbesondere nicht im zeitlichen Zusammenhang zu Geschäftsverhandlungen.
  • Keine Geldgeschenke
  • Kein Versand an Privatadressen
  • Keine Annahme und Vergabe von Einladungen zu Luxusveranstaltungen
  • Beachtung der Compliance-Grundsätze des Geschäftspartners
  • In Zweifelsfällen: Compliance Officer hinzuziehen

Unsere ausführliche Geschenke-Richtlinie finden Sie hier.

 

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