Unsere Geschenkerichtlinie
Wir lehnen Bestechlichkeit ab. Unangemessene Geschenke und Einladungen nehmen wir nicht an.
Wir beachten die folgenden Grundsätze und erwarten, dass unsere Geschäftspartner und Lieferanten diese ebenfalls einhalten:
- Kleine Aufmerksamkeiten, die im Rahmen des regional Üblichen liegen, sind in der Regel in Ordnung (bspw. Werbegeschenke).
- Keine Geschenke in Erwartung einer Gegenleistung
- Keine häufige Wiederholung von Geschenken, insbesondere nicht im zeitlichen Zusammenhang zu Geschäftsverhandlungen.
- Keine Geldgeschenke
- Kein Versand an Privatadressen
- Keine Annahme und Vergabe von Einladungen zu Luxusveranstaltungen
- Beachtung der Compliance-Grundsätze des Geschäftspartners
- In Zweifelsfällen: Compliance Officer hinzuziehen
Unsere ausführliche Geschenke-Richtlinie finden Sie hier.