Compliance: Verständnis und Handeln als Unternehmen

„Als Unternehmer weiß ich, dass kalkulierte, unternehmerische Risiken eingegangen werden müssen, um geschäftlich erfolgreich zu sein. In Bezug auf Compliance-Risiken gibt es jedoch Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Daher haben wir verbindliche Grundsätze für die Unternehmensgruppe definiert, die die Einhaltung aller geltenden Gesetze und internen Richtlinien gewährleisten. Wir integrieren Compliance in unseren Geschäftsalltag. Außerdem fordern wir unsere Lieferanten und Geschäftspartner auf, sich unserem Verständnis von verantwortungsbewusstem Verhalten anzuschließen.“
Lars Kroschke, Inhaber der Klaus Kroschke Gruppe.

Wir sind uns unserer Verantwortung für Mensch und Umwelt bewusst.
Eine erfolgreiche Unternehmensgruppe zeichnet sich nicht mehr nur durch qualitativ hochwertige Produkte und einwandfreie Dienstleistungen aus.
Die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, Geschäfte getätigt und Mitarbeiter behandelt werden, spielt eine zentrale Rolle.
Es geht darum, Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.

Wir leben Compliance und nutzen dessen Chancen.
Seit Jahren steigt die Forderung und Anerkennung für compliance-konformes Verhalten. Handeln im Rahmen von Compliance heißt für uns, dass alle für die Klaus Kroschke Gruppe tätigen Personen alle geltenden Gesetze und internen Richtlinien verbindlich einhalten.


Gleichzeitig werden wir unseren eigenen Ansprüchen gerecht, vermeiden bereits im Vorfeld wirtschaftliche Schäden bzw. Kosten und positionieren uns im Markt als fairer und integrer Geschäftspartner. So sichern wir über viele Jahre hinweg und in Zukunft unseren Erfolg.
Die wachsende Zufriedenheit unserer Kunden spricht für sich.

Möglichkeit der Hinweisabgabe

Compliance muss nicht nur aufgeschrieben, sondern auch gelebt werden.

Kommunikation ist ein wichtiger Baustein. Alle Mitarbeiter haben daher die Möglichkeit, sich bei Fragen und sonstigen
Anliegen an die Abteilung Recht & Compliance zu wenden.

Wenn der Verdacht besteht, dass geltende Gesetze oder interne Richtlinien verletzt worden sind, sind die Mitarbeiter
dazu aufgefordert, diesen zu melden. Sie können sich dazu beispielsweise an ihren direkten Vorgesetzten wenden.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldung per E-Mail an die Abteilung Recht & Compliance zu geben.

Mitarbeiter sowie externe Partner haben weiterhin die Möglichkeit, über das Hinweisgebersystem „Hintbox“ ganz anonym
Meldungen aufzugeben
. Jeder Meldung wird gründlich nachgegangen, wobei alle Hinweise vertraulich behandelt werden.
Abhängig vom jeweiligen Einzelfall werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Schutz des Hinweisgebers ist uns
besonders wichtig: Er braucht keine negativen Konsequenzen zu befürchten - unabhängig davon, ob sich der berechtigte
Verdacht schließlich bewahrheitet oder nicht.

 

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